Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Leistungen, Zahlungen und Lieferungen sowie Sonstiges erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der anschließenden, beidseitig bestätigten Schriftform, damit sie Wirksamkeit erlangen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

Auftragsannahme, Umfang

Eine Bewertung hinsichtlich des Umfanges und des Schwierigkeitsgrades der Übersetzung erfolgt durch den Übersetzer. Der Übersetzer ist frei in der Annahme eines Auftrages. Eine Ablehnung wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der verbindlichen schriftlichen beziehungsweise mündlichen Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen-, namensrechtlich und/oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind. Der Auftraggeber sorgt selbst für urheberrechtliche Genehmigungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei zu halten.

Stornierung

Eine eventuelle Stornierung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Übersetzer hierzu Anlass gegeben hat, sind vom Auftraggeber die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Übersetzungs- /Dolmetscherhonorare zu zahlen.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur ordnungsgemäßen und termingerechten Erfüllung des Auftrages notwendig sind, unaufgefordert bei Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen. Für fehlerhafte Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Sonstiges verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

Ausführung (ISO Norm 9) und Mängelbeseitigung

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, bzw. allgemein übliche und verständliche Version übersetzt. Die Familiennamen, Namen, Vatersnamen werden nach ISO 9 übersetzt. ISO 9 ist ein internationaler Standard für die wissenschaftliche bijektive Transliteration von (sämtlichen) kyrillischen Buchstaben in lateinische oder wieder zurück, mithilfe diakritischer Zeichen. Die Form des Ausgangstextes wird, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen gegeben werden, beibehalten. Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler, bzw. Tippfehler aufweisen, muss dies unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber sofort nach Entdecken schriftlich gemeldet werden. Für die Nachbesserung ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Der Auftraggeber erhält eine kostenlose Korrektur der Übersetzung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tage nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur oder neue Übersetzung, gleich aus welchem Grund, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern.

Vertragskündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

Verschwiegenheitsklausel

Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber erhaltene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

Lieferbedingungen

Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Vertragspartnern vereinbart, erfolgt die Lieferung der Übersetzung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist. Lieferfristen und -termine, die bei Auftragsvergabe vereinbart wurden sind verbindlich und werden nach Arbeitstagen (Montag bis Freitag) berechnet. Es werden für den Liefertag grundsätzlich keine festen Uhrzeiten als Liefertermin vereinbart. Geringfügiger Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Verzug entsteht nach Ablauf einer weiteren angemessenen, vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Fertige Übersetzungen werden in ordentlicher äußerer Form als Computerausdruck oder in elektronischer Form abgeliefert. Bei der Lieferung in elektronischer Form sind das Dateiformat und ggf. weitere Besonderheiten zu vereinbaren. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Übersetzung zur persönlichen Abholung bereitgestellt. Die Aushändigung der Übersetzung und des Ausgangstextes erfolgt grundsätzlich nur an den Auftraggeber oder an eine von ihm nachweislich bevollmächtigte Person. Alle anderen Lieferarten (Post und Kurierdienste) sind gesondert zu vereinbaren. Eine Haftung für Verlust der dem Übersetzer übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder durch Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Faxlieferungen hat der Auftraggeber die Übertragungsqualität, die Vollständigkeit etc. selbst zu prüfen und bei Mängeln unverzüglich den Übersetzer zu informieren, damit Abhilfe verschafft wird. Im Falle von Verlust, Verzug oder Missbrauch beim Versand der vom Übersetzer gefertigten Übersetzung per E-Mail bzw. Modem haftet der Übersetzer nicht.

Zahlungsbedingungen und Grundlagen der Berechnung

Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge (inkl. Leerzeichen). Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Bei Auflistungen bzw. Übersetzungen von Fachbegriffen werden diese als jeweils eine Zeile gezählt. Anschriften, Namen, Kopf- und Fußzeilen etc. werden wie übersetzte Zeilen zu Vollzeilen zusammengezogen und entsprechend berechnet. Zahlen, Schreibarbeiten, Wiederholungen von Textpassagen und Beglaubigungsformeln werden ebenfalls wie übersetzte Zeilen berechnet. Die Bezahlung, einschließlich der damit verbundenen Aufwendungen, erfolgt in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Skontoabzug. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson, erfolgt die Zahlung bei Übergabe der Übersetzung. Dies gilt zunächst unabhängig von der Bewertung der Qualität und der Einhaltung von Auftrags- und Lieferbedingungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24-48 Stunden verlangt wird oder die mit Überstunden, Nacht , Feiertags oder Wochenendarbeit verbunden sind, bedingen einen Zuschlag von 50 %. Korrekturlesen von Übersetzungen, die nicht vom Auftragnehmer angefertigt wurden, wird wie Neuübersetzung berechnet, abzüglich 20 % auf den Nettoauftragswert. Bei Nichtvorlage des Ausgangstextes wird der Text nur auf Orthographie und Grammatik Korrektur gelesen. Alle anfallenden Nebenkosten wie z.B. für Telefon, Porto, Telefax, Modem, E-Mail, Boten etc. sind vom Auftraggeber zu vergüten.

Kostenvoranschläge

Nach Begutachtung des Übersetzungsgegenstandes bzw. anhand einiger typischer Seiten, wird ein vorläufiger und unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Die endgültige Zeilenauszählung wird erst anhand der fertigen Übersetzung vorgenommen.

Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistung beschränkt sich maximal auf die Höhe des Auftragswertes ohne Nebenkosten. Im Rahmen dieser Gewährleistung wird die Gewährleistung erst fällig, wenn dem Auftragnehmer Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit und/oder Unvollständigkeit der Leistungen sind – soweit Mangelhaftigkeit und/oder Unvollständigkeit offensichtlich sind – ausgeschlossen, wenn die Mängel oder Fehlleistungen nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort schriftlich gemeldet worden sind. Alle weitergehenden Rechte wegen mangelhafter Leistung etc., insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung an den Übersetzer das Recht zur Nutzung der Übersetzung. Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

Erfüllungsort und anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sind die Geschäftsräume des Übersetzers, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Falls eine oder einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Hannover.