Beglaubigungen

Als gerichtlich beeidigter Übersetzer sind wir dazu ermächtigt, die gefertigten Übersetzungen in den entsprechenden Sprachkombinationen offiziell zur Vorlage bei allen Behörden zu beglaubigen. Von unserem Büro beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche werden nach § 189 GVG und § 142 ZPO bei allen deutschen Gerichten und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Übersetzungen ins Russische und Ukrainische werden von den jeweiligen Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik anerkannt. Für die Vorlage im Ausland können die Übersetzungen vom Landgericht Hannover oder der Polizeidirektion Hannover überbeglaubigt, d. h. mit einer Apostille versehen werden.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landgericht Hannover

Website des Landgerichts
Landgericht Hannover
Volgersweg 65
30175 Hannover
Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr; Mo.-Do. 14:00-15:00 Uhr
(Bitte informieren Sie sich über geänderte Öffnungszeiten)

Polizeidirektion Hannover

Website der Polizeidirektion
Polizeidirektion Hannover
Waterloostr. 7
30169 Hannover
Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr; Di., Do. 14:00-15:30 Uhr
(Bitte informieren Sie sich über geänderte Öffnungszeiten)